Hemby

27.11.2024 - 5 min

Erhöhung der Pflegeleistungen ab Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 treten Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft. Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) werden um 4,5 Prozent angehoben. Erfahren Sie hier, welche Änderungen das Jahr 2025 bringt und mit welchen Leistungserhöhungen Sie rechnen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zum 1. Januar 2025 werden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht.

  • Ab Juli 2025 tritt das neue Entlastungsbudget in Kraft, das Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem Budget zusammenfasst.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 von 125€ auf 131€ monatlich.

Der Entlastungsbetrag kann über mehrere Monate hinweg angespart und bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.

Pflegegeld

PflegegradPflegegeld ab 01.01.2025Pflegegeld bis 31.12.2024
2 347€332€
3 599€573€
4800€765€
5990€947€

Pflegesachleistungen

PflegegradPflegesachleistungen ab 01.01.2025Pflegesachleistungen bis 31.12.2024
2796€761€
31.497€1.432€
41.859€1.778€
52.299€2.200€

Kurzzeitpflege

PflegegradLeistungen zur Kurzzeitpflege ab 01.01.2025Leistungen zur Kurzzeitpflege bis 31.12.2024
2-51.854€1.774€

Verhinderungspflege

PflegegradLeistungsbeitrag Verhinderungspflege ab 01.01.2025Leistungsbeitrag Verhinderungspflege bis 31.12.2024
2-51.685€1.612€

Juli 2025: Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Ab Juli 2025 wird die Pflege durch das gemeinsame Jahresbudget flexibler gestaltet. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können frei entscheiden, wie sie diese Leistungen nutzen. Außerdem entfällt die bisherige Voraussetzung, dass Verhinderungspflege erst nach sechs Monaten häuslicher Pflege in Anspruch genommen werden kann.

Tages- und Nachtpflege

Pflegegrad Leistungen zur Tages- und Nachtpflege ab 01.01.2025Leistungen zur Tages- und Nachtpflege bis 31.12.2024
2721€689€
31.357€1.298€
41.685€1.612€
52.085€1.995€

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Erhöhung des Höchstbetrags für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von 40€ auf 42€

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

PflegegradWohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab 1.1.2025Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 31.12.2024
1-54.180€4.000€

Digitale Pflegeanwendungen

Ergänzende Unterstützungsleistungen für digitale Pflegeanwendungen (DiPA), die den Pflegealltag entscheidend vereinfachen können.

PflegegradMonatlicher Höchstbetrag ab 1. Januar 2025Monatlicher Höchstbetrag bis 31. Dezember 2024
1-553€50€

Vollstationäre Pflege im Heim

PflegegradLeistungen zur vollstationären Pflege ab 1.1.2025Leistungen zur vollstationären Pflege bis 31.12.2024
1131€125€
2805€770€
31.319€1.262€
41.855€1.775€
52.096€2.005€

Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen 2025

  • Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade: Von 214 Euro auf 224 Euro monatlich

  • Anschubfinanzierung für alle Pflegegrade: Von 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person

Quellen:
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) | BMG

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Hast Du Fragen? Melde Dich bei uns!