Hemby

15.1.2025 - 10 min

Entlastungsbetrag: Antrag und Nutzung (2025)

Entlastungsbetrag 2025: Alles über Anspruch, Antrag und Nutzungsmöglichkeiten für pflegebedürftige Personen.

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Entlastungsbetrag: Bedeutung, Anspruch und Nutzungsmöglichkeiten im Jahr 2025

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen helfen soll, den Alltag zu erleichtern. Insbesondere wird dieser Betrag für die Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt. In diesem Artikel erfahren Sie, was der Entlastungsbetrag ist, wie er beantragt wird, welche Beträge für 2025 gelten und wie er in der Pflegeversicherung funktioniert.

Was ist der Entlastungsbetrag und die Entlastungsleistung?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige und deren Angehörige zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Alltagsunterstützung und Haushaltshilfe in Anspruch nehmen können. Er umfasst sowohl die Entlastungsleistung als auch die Betreuungsleistung und wird gemäß § 45b SGB XI gewährt.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Personen, die pflegebedürftig sind und mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft wurden. Dabei wird der Betrag sowohl für ambulante Pflegeleistungen als auch für die Entlastung der pflegenden Angehörigen gewährt. Der Entlastungsbetrag ist also für Pflegebedürftige gedacht, die Unterstützung im Alltag benötigen, aber nicht auf stationäre Pflege angewiesen sind.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2025?

Ab 2025 beträgt der Entlastungsbetrag monatlich 131 Euro. Dieser Betrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, die pflegende Angehörige entlasten oder die Unterstützung im Alltag bieten, wie z.B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder die Unterstützung durch Nachbarschaftshelfer.

Reichen die monatlichen 131 Euro nicht aus, haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, einen Teil ihrer Pflegesachleistungen umzuwandeln. Bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen, das eigentlich für Pflege- oder Betreuungsdienste vorgesehen ist, können so für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Dies ist besonders hilfreich, wenn der volle Betrag nicht für die eigentliche Pflege benötigt wird. Für die Umwidmung muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Wie erhält man den Entlastungsbetrag?

Für den Entlastungsbetrag ist kein spezieller Antrag erforderlich. Sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zu Hause erfolgt, besteht automatisch ein Anspruch auf diese Leistungen.

Abrechnung und Auszahlung des Entlastungsbetrags

Viele Dienstleister bieten die Möglichkeit, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, wenn eine Abtretungserklärung unterzeichnet wird. Mit dieser Erklärung wird dem Anbieter der notwendige Datenaustausch mit der Pflegeversicherung gestattet. Dadurch entfällt die Vorauszahlung. Es ist jedoch ratsam, sich regelmäßig eine Übersicht über die abgerechneten Leistungen geben zu lassen, um den Überblick über das verbleibende Budget zu behalten.

Falls der Entlastungsbetrag jedoch für Dienstleistungen verwendet wird, die keine Direktabrechnung haben, ist es wichtig, alle Belege und Quittungen für die in Anspruch genommenen Leistungen aufzubewahren, um diese bei der Pflegekasse einzureichen und die Kosten erstattet zu bekommen.

Wie oft wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Wenn Sie Ihren monatlichen Entlastungsbetrag nicht vollständig nutzen, wird der nicht verbrauchte Betrag automatisch in den nächsten Kalendermonat übertragen.

Unverbrauchte Leistungen können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Nach diesem Datum verfällt der Restbetrag aus dem Vorjahr.

Das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag rückwirkend einzusetzen oder gezielt anzusparen.

Nutzungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Dazu gehören:

  • Haushaltshilfe für die Unterstützung im Haushalt

  • Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer zur Entlastung der pflegenden Angehörigen

  • Ambulante Pflegeleistungen wie Tagespflege und Kurzzeitpflege

  • Pflegebegleitung, um den Alltag der pflegebedürftigen Person zu erleichtern

Der Betrag kann flexibel genutzt werden, solange die erbrachten Leistungen zur Betreuung oder Entlastung der pflegebedürftigen Person beitragen.

Rückwirkende Zahlungen

Es ist auch möglich, den Entlastungsbetrag rückwirkend geltend zu machen, wenn er nicht zu Beginn eines Jahres beantragt wurde. In solchen Fällen kann der Betrag für den entsprechenden Zeitraum nachträglich durch die Pflegekasse ausgezahlt werden.

Fazit

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige finanzielle Hilfe für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, um den Alltag zu erleichtern und zusätzliche Entlastungsleistungen zu finanzieren. Im Jahr 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat und kann für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden. Der Antrag erfolgt über die Pflegekasse, und die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, um den Alltag als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger zu erleichtern.

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